Recht auf Immobilienerwerb und Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer in der Türkei
Ausländische Staatsangehörige können durch den Kauf einer Immobilie in der Türkei eine Aufenthaltsgenehmigung für sich und ihre Familienangehörigen beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten des Immobilienerwerbs können im Rahmen dieses Textes nicht erläutert werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich in unserem Rechtsblog „Kauf von Immobilien durch Ausländer in der Türkei und das Grundbuchverfahren“ einzulesen. Die Ablehnung von Aufenthaltsanträgen von Personen, die in der Türkei Immobilien erworben haben, kann ohne konkrete Begründung zu einer Verletzung der Eigentumsrechte der betroffenen Personen führen.
Personen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis als „Eigentümer von Immobilien in der Türkei“ beantragen können, sind nur diejenigen, die in den Eigentumsurkunden als „Käufer“ eingetragen sind. Wenn beispielsweise eine Familie, bestehend aus Mutter, Vater und minderjährigen Kindern, eine Immobilie in der Türkei erwirbt und alle Personen aus diesem Grund eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, mussten die Namen aller Personen in der Eigentumsurkunde angegeben werden. Ab 2024 reicht es jedoch aus, wenn die Immobilie nur auf den Namen eines Familienmitglieds in der Eigentumsurkunde eingetragen ist. Die anderen Personen können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, indem sie ihre familiären Bindungen durch Heirats- und Geburtsurkunden offiziell dokumentieren.
Wohnsitzvoraussetzung für Ausländer zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
Damit ein Ausländer durch den Erwerb einer Immobilie in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, muss er/sie in der betreffenden Immobilie tatsächlich wohnen. Es muss sich also um eine Wohnimmobilie handeln. Wenn die Immobilie im Grundbuch nicht als „Wohnung“ eingetragen ist, lehnt die Migrationsbehörde solche Anträge ab. Ein Beispiel hierfür: Wenn die Immobilie als „Feld“ registriert ist.
A) Wohnimmobilien
- Appartement (Wohnung)
- Einfamilienhaus (Villa, Landhaus, etc.)
- Residenz (als Wohnraum organisiert)
- Doppelhaushälfte/Triplex
- Wohnkomplex
B) Nicht als Wohnimmobilie qualifizierte Immobilien
- Grundstück
- Feld
- Garten, Weinberg (auch wenn ein Gebäude darauf steht, wenn es nicht als Wohnsitz in der Genehmigung eingetragen ist)
- Arbeitsplatz (Büro, Geschäft, Laden usw.)
- Industrieanlage, Fabrik
- Lagerhaus, Lagerhalle
Kriterien für den Erwerb von Immobilien und Wertgutachten für die Aufenthaltsgenehmigung von Ausländern in der Türkei
Ab dem Jahr 2025 muss der Mindestwert einer Immobilie, für die ein Ausländer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt, mindestens 200.000 USD betragen. Zum Nachweis dieses Wertes muss ein Wertgutachten vorgelegt werden, das zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs in das System des Grundbuchamtes hochgeladen werden muss. Wenn der Verkäufer den Verkauf der Immobilie über das Web Tapu System beantragt, kann er über das System auf das Gutachten zugreifen. Darüber hinaus kann dieses Gutachten beim Immobiliengutachter oder beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden.
Eine häufig gestellte Frage ist, ob jeder für sich eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann, wenn z.B. zwei erwachsene Freunde oder eine Mutter und ihre erwachsene Tochter gemeinsam eine Immobilie im Wert von 400.001 USD zu 50 % (1/2) - 50 % (1/2) erwerben. In diesem Fall wird kein positiver Bescheid erteilt, da sich das Eigentumsrecht jedes Einzelnen nicht auf eine separate Immobilie erstreckt. Wird die Immobilie jedoch durch Übertragung der Anteile zwischen den Parteien auf eine Person übertragen, kann die Person, die das Eigentumsrecht innehat, auf der Grundlage dieses Rechts eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Erforderliche Dokumente für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Ausländer, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis im Rahmen von Immobilienbesitz in der Türkei beantragen, müssen zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen, die unten aufgeführten Dokumente zu den Antragsunterlagen hinzufügen:
1. Das Antragsformular für die befristete Aufenthaltsgenehmigung
2. Ein biometrisch geeignetes Passfoto
3. Eine Auslandskrankenversicherung für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
4. Der Reisepass in Original und in Fotokopie (übersetzt) (Seiten mit Identitätsangaben und letztem Einreisestempel)
5. Die Quittung über die Zahlung der Gebühren
6. Die Nummerierungsbescheinigung (da die Adresse nicht im Grundbuch eingetragen ist) (das Dokument, aus dem die Adresse des Grundstücks hervorgeht)
7. Eine Fotokopie der Eigentumsurkunde des Grundstücks (der Wert des Grundstücks muss ab 2025 mindestens 200.000 USD betragen)
8. Ein Wertgutachten (zur Ermittlung des Immobilienwerts)
9. Eine Heiratsurkunde (wenn andere Familienmitglieder ebenfalls einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen, muss das Eheband durch offizielle Dokumente nachgewiesen werden. Wenn das Dokument nicht in Ordnung ist, kann der Antrag abgelehnt werden)
10. Die Geburtsurkunde (sind Kinder im Antrag enthalten, muss ein amtliches Dokument zum Nachweis des Eltern-Kind-Verhältnisses vorgelegt werden)
Die Bedeutung des Anwalts bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer mit Immobilienbesitz in der Türkei
Als ALN-Anwaltskanzlei bieten wir Ausländern professionelle Rechtsberatung in allen Verfahren, die mit der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch den Erwerb von Immobilien in der Türkei zusammenhängen.
Dieser Prozess besteht nicht nur aus dem Kauf einer Immobilie. Der Prozess umfasst viele wichtige Details, wie z.B. Grundbucheintragungen, Anträge bei der Einwanderungsbehörde, die Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Unterstützung durch kompetente Rechtsanwälte erhöht nicht nur die Erfolgsaussichten des Antrags, sondern trägt auch erheblich zur Zeitersparnis und Rechtssicherheit bei.
In diesem Zusammenhang bietet ALN- Anwaltskanzlei juristische Unterstützung bei der Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für diejenigen, die Immobilien in der Türkei erworben haben und besitzen. Unsere Anwälte analysieren das Antragsverfahren unserer Mandanten und bearbeiten jeden Antrag mit größter Sorgfalt.