Verfahren zur Erstellung einer Vollmacht für die Türkei bei einem türkischen Notar oder beim türkischen Konsulat
Eine Vollmacht stellt ein offizielles Dokument dar, durch welches eine Person einer anderen die Erlaubnis erteilt, bestimmte Handlungen in ihrem Namen und auf ihre Kosten auszuführen. Vollmachten, die für rechtliche oder behördliche Angelegenheiten verwendet werden, müssen notariell beglaubigt werden, um ihre rechtliche Gültigkeit zu erlangen. In solchen Urkunden werden die Befugnisse der bevollmächtigten Person klar und unmissverständlich festgelegt. So kann beispielsweise eine Vollmacht erteilt werden, die den Kauf und Verkauf von Immobilien in der Türkei, die Abhebung von Bargeld bei türkischen Banken oder die Durchführung von Rechts- und Anwaltsangelegenheiten in der Türkei umfasst.
Dokumente und Informationen, die für eine in der Türkei gültige Vollmacht seitens eines türkischen Notares oder eines Konsulats erforderlich sind:
1.Vollmachtvorlage (wird auf Ihr Anliegen unserseits erstellt)
2.Ausweiskopie sowie Türkische Personalausweisnummer (Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
3.Anschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Gegebenfalls (Situationsbedingt):
1.Grundbuchauszug, Scheidungsurteil, Standesregisterauszug, wenn vorhanden,
2.sonstige Unterlagen (alte Ausweispapiere, Namensänderungsurkunden, etc.).
3.Beispielsweise bei Grundbuchangelegenheiten wie Kauf/Verkauf von Immobilien, Nachlassübertragung, Bauverträgen, Schenkungen, KFZ-Verkäufen, Vorkaufsverträgen für Immobilien und Scheidungsverfahren muss die Vollmacht mit einem Passbild versehen werden.
Verfahren zur Erstellung einer Vollmacht für die Türkei bei einem ausländischen Notar
Wenn die Vollmacht von einem Notar im Ausland ausgestellt wurde, ist es zwingend erforderlich, dass sie sowohl beglaubigt als auch ins Türkische übersetzt wird. Um die Gültigkeit der Vollmacht in der Türkei sicherzustellen, muss sie zudem mit einer Apostille versehen werden, die von den zuständigen Behörden im Land der Ausstellung ausgestellt werden muss.
Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen eine individuell auf Ihr Anliegen abgestimmte Vorlage zur Verfügung, die wir Ihnen in elektronischer Form übersetzt zusenden. Diese Vorlage kann dann bei einem Notar Ihrer Wahl unterzeichnet werden. Nachdem die Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigt wurde, muss das Dokument anschließend beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, damit die Apostille angefügt werden kann. Erst nach der Anbringung dieser offiziellen Bestätigung ist die Vollmacht in der Türkei rechtlich anerkannt und kann dort problemlos verwendet werden.
Dokumente und Informationen, die für eine in der Türkei gültige Vollmacht seitens eines ausländischen Notares erforderlich sind:
1.Vollmachtvorlage (wird auf Ihr Anliegen unserseits erstellt)
2.Die Vollmachtvorlage muss in beide Sprachen übersetzt werden (auch dies übernehmen wir für Sie)
3.Ausweiskopie sowie Türkische Personalausweisnummer (Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
4.Anschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
5.Die Vollmacht muss mit einer Apostille versehen werden.
6.Ggfs. Weitere benötigten Informationen