Errichtung von Zweigniederlassungen und Betriebsstätten in der Türkei

Die Gründung von Produktionsstätten in der Türkei ist von entscheidender Bedeutung für die strategische Ausweitung von Unternehmen. Es wird erstrebt, neue Produktionskapazitäten zu entwickeln oder bisherige Produktionskapazitäten auszuweiten, unter dem Gesichtspunkt von kostengünstiger und effizienter Produktherstellung.

Diese strategische Entscheidung birgt viele Herausforderungen mit sich, sowohl auf wirtschaftlicher, kultureller, sprachlicher, logistischer als auch auf arbeitsrechtlicher Ebene. Daher erbietet es sich, diesen mehrstufigen Weg mit Unterstützung von Experten, die breitgefächerte Expertise und Erfahrungen in der Türkei haben, einzuschlagen.

Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in den folgenden Kerngebieten

  • Marktforschung und Risikoanalyse
  • Standortauswahl
  • Rechtliche und steuerliche Beratung
  • Entwicklung eines Geschäftsplans 
  • Aufbau lokaler Partnerschaften
  • Realisierung der Produktionsstätte von der Planung, den rechtlichen Aspekten bis hin zum
  • Bau und Beschaffung der Maschinen unter ständiger Überwachung und Optimierung

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Sie können gerne unser Formular ausfüllen und uns Ihr Anliegen weiterleiten. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen, um Ihre Fragen schnell und unverbindlich zu klären

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Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an. Sie können gerne persönlich in unsere Kanzlei vorbeikommen, ein Video–Beratungstermin oder eine telefonische Beratung vereinbaren. Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sprechen wir mit Ihrer Versicherung, ob die Anwaltskosten in der Türkei gedeckt werden.

Ihr Anliegen können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch, durch Ausfüllen des nebenstehenden Formulars oder uns über unsere Whatsapp-Hotline mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern.

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