Einführung – Firmengründungen in der Türkei mit ALN-Anwaltskanzlei an Ihrer Seite

Wir sind eine deutsch-türkische Anwaltskanzlei in der Türkei mit Sitz an einem zentralen Standort in Izmir. Seit mehreren Jahren betreuen wir europäische Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften in der Türkei. Mit dieser Erfahrung und der Gründung von Unternehmen für mehrere internationale Kunden bietet ALN-Anwaltskanzlei Ihnen gerne professionelle Unterstützung.

  • Welche Vorteile bringt eine Unternehmensgründung in der Türkei? 
  • Firmengründung von Ausländern in der Türkei und die Unternehmensformen
  • Der Unterschied zwischen einer türkischen Niederlassung und einem Verbindungsbüro
  • Der Gründungsprozess: Schritt-für-Schritt
  • ​Nach der Gründung des Unternehmens in der Türkei
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Welche Vorteile bringt eine Unternehmensgründung in der Türkei? 

Die Türkei kann ein lukrativer Firmenstandort sein, da es geografisch teils in Europa, teils in Asien, getrennt durch den Bosporus liegt. Beschränkungen für Ausländer ergeben sich heute nur noch im Hinblick auf Privilegien in bestimmtenBerufen aus. Bei Kapitalgesellschaften wirken sich solche Beschränkungen faktisch nicht mehr aus.

Eine Firmengründung in der Türkei bringt einige Vorteile mit sich. Dazu gehören unter anderem:

  • Günstige Betriebskosten
  • Nähe zu Europa und Asien (Geografische Vorteile)
  • Einfache Firmengründung
  • Guter Zugang zu Krediten

Mit einer Firmengründung in der Türkei können Sie eine Präsenz in Izmir, Istanbul, Ankara oder an jedem anderen Standort in der Türkei in einer Freihandelszone aufbauen.


Firmengründung von Ausländern in der Türkei und die Unternehmensformen

Ausländische natürliche und juristische Personen können Direktinvestitionen in der Türkei tätigen, indem Sie ein Unternehmen gründen. Wenn der Entschluss zur Unternehmensgründung in der Türkei gefallen ist, dann stellt sich anschließend die wichtige Frage der Rechtsform des Unternehmens.

Wir unterstützen unsere Kunden beim Aufbau ihrer Präsenz in der Türkei, indem wir je nach Ihren strategischen Entscheidungen die unten aufgeführten Möglichkeiten gestalten:

  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Gründung von Aktiengesellschaften
  • Einrichtung von Niederlassungen in der Türkei
  • Gründung einer Zweigstelle
  • Bildung eines Verbindungsbüros

Ausländische Unternehmen haben in der Türkei die Möglichkeit, ein Verbindungsbüro zu eröffnen. Ein Verbindungsbüro stellt eine besondere Form der Niederlassung dar, die sich durch eine eingeschränkte Tätigkeit auszeichnet. Es darf keine kommerziellen oder gewerblichen Aktivitäten im eigentlichen Sinne ausüben, sondern lediglich Tätigkeiten im Rahmen der Unternehmensrepräsentation durchführen.

Trotz dieser Einschränkungen weist ein Verbindungsbüro eine gewisse Rechtsfähigkeit auf. Es kann eigenes Personal beschäftigen und ist befugt, Vermögenswerte, wie etwa Immobilien oder Fahrzeuge zu erwerben, die für den operativen Betrieb notwendig sind. Die Mitarbeiter eines Verbindungsbüros in der Türkei unterliegen einer speziellen steuerlichen Regelung, die sie von der Einkommensteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt jedoch ausschließlich für Einkünfte, die im Rahmen der zulässigen Tätigkeiten eines Verbindungsbüros erzielt werden.

Die Gründung eines Verbindungsbüros unterliegt jedoch der Genehmigung durch die Generaldirektion für ausländische Investitionen des türkischen Wirtschaftsministeriums in Ankara. Diese Genehmigung ist erforderlich, um die rechtliche Existenz des Verbindungsbüros in der Türkei zu legitimieren.

Für Unternehmen, die lediglich eine Präsenz in der Türkei benötigen, ohne ein physisches Büro einzurichten, bieten wir die Möglichkeit, ein virtuelles Büro zu nutzen. Dies umfasst die Bereitstellung einer offiziellen Geschäftsadresse sowie die Verwaltung der ein- und ausgehenden Korrespondenz Ihres Unternehmens. Hierdurch können Sie die geschäftlichen Aktivitäten in der Türkei effizient organisieren, ohne in räumliche Infrastruktur investieren zu müssen. Das virtuelle Büro ermöglicht es Ihnen, Ihre Geschäftstätigkeit flexibel und kostengünstig auszuführen.


Der Unterschied zwischen einer türkischen Niederlassung und einem Verbindungsbüro

Für ausländische Unternehmen, die in der Türkei eine lokale Präsenz aufbauen möchten, ohne eine Niederlassung in der Türkei zu gründen, bestehen zwei Optionen: die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder eines Verbindungsbüros. Beide Optionen sind keine eigenständigen türkischen Rechtspersonen, sondern Teil der ausländischen Muttergesellschaft, die in der Türkei tätig wird. Mit anderen Worten, sowohl eine Zweigniederlassung als auch ein Verbindungsbüro vertreten den Hauptsitz im Ausland in der Türkei. Sie sind Teil der ausländischen juristischen Person und handeln im Einklang mit deren Interessen.

Zweigniederlassung:
Eine Zweigniederlassung in der Türkei ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen zu liefern sowie Rechnungen auszustellen. Sie unterliegt vollständig der türkischen Besteuerung, was bedeutet, dass die Zweigniederlassung sowohl in Bezug auf ihre Einnahmen als auch auf ihre Ausgaben der türkischen Steuerpflicht unterliegt. Die Buchführung der Zweigniederlassung wird als Teil der konsolidierten Bilanz der ausländischen Muttergesellschaft geführt. Dies erfordert, dass alle steuerlichen und buchhalterischen Anforderungen gemäß den türkischen Steuervorschriften erfüllt werden.

Verbindungsbüro:
Ein Verbindungsbüro stellt eine weniger weitreichende Möglichkeit der lokalen Präsenz dar. Es dient vor allem als Kontaktstelle und ermöglicht es der ausländischen Muttergesellschaft, mit eigenem Personal in der Türkei tätig zu sein. Ein Verbindungsbüro darf jedoch keine Waren oder Dienstleistungen verkaufen, Rechnungen ausstellen oder Einkünfte erzielen. Es ist ausschließlich auf nicht-gewerbliche Tätigkeiten beschränkt. Sämtliche Betriebskosten eines Verbindungsbüros, wie Gehälter, Reisekosten und Mieten, werden von der Muttergesellschaft im Ausland getragen. 

Die Wahl zwischen einer Zweigniederlassung und einem Verbindungsbüro hängt von der Art der geplanten Geschäftstätigkeit und der gewünschten steuerlichen Behandlung ab. Während eine Zweigniederlassung vollständig in das türkische Steuersystem integriert ist, stellt das Verbindungsbüro eine kostengünstigere, aber auch eingeschränktere Möglichkeit dar, in der Türkei präsent zu sein.


Der Gründungsprozess: Schritt-für-Schritt

Die Gründung von Unternehmen in der Türkei erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  • Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt vor dem türkischen Notar oder beim Handelsregisteramt. Vor Ort wird der Gesellschaftsvertrag von den beteiligten Parteien unterzeichnet und in das staatliche System MERSIS eingetragen.
  • Wenn es sich bei den Geschäftspartnern um juristische Personen handelt, wird die Unterschrift von deren gesetzlichen Vertretern oder ordnungsgemäß bevollmächtigten Personen geleistet, um die rechtliche Vertretung zu bestätigen.
  • Im nächsten Schritt wird bei der zuständigen Handelskammer im Namen der Gesellschafter ein Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister gestellt. Die Handelskammer prüft daraufhin, ob der Gesellschaftsvertrag in Übereinstimmung mit den Vorschriften des türkischen Handelsrechts steht.
  • Für diesen Prozess benötigen sowohl der Notar als auch die Handelskammer von den Gesellschaftern bestimmte amtliche Dokumente. Für juristische Personen ist dies ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, während natürliche Personen Kopien ihrer Pässe vorlegen müssen. Diese Dokumente müssen beglaubigt und in die türkische Sprache übersetzt werden, um ihre Gültigkeit zu bestätigen.
  • Zudem sind für die Eintragung ins Handelsregister auch die notariellen Urkunden der bestellten Geschäftsführer erforderlich, zusammen mit den Unterschriftsbeglaubigungen dieser Personen.
  • Sobald die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist, wird das neu gegründete Unternehmen beim zuständigen Finanzamt angemeldet. Hierfür ist die Vorlage des Büromietvertrags erforderlich, um den rechtlichen Sitz des Unternehmens nachzuweisen.
  • Die Gründung des Unternehmens gilt schließlich als offiziell abgeschlossen, wenn die Gründung im Amtsblatt des Handelsregisters veröffentlicht wird und das Unternehmen eine Steuernummer erhält.
  • Nach der erfolgreichen Registrierung ist es notwendig, das Wirtschaftsministerium in Ankara über die Unternehmensgründung zu informieren. Darüber hinaus muss sich das Unternehmen auch bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Arbeitsministerium registrieren, um alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die soziale Absicherung der Mitarbeiter zu gewährleisten.

​Nach der Gründung des Unternehmens in der Türkei

Nach der Gründung des Unternehmens ist eine der Herausforderungen, sich im komplexen türkischen Steuersystem zurechtzufinden, das durch ständige Änderungen und Regelungen des türkischen Gesetzgebers geprägt ist. Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung in der türkischen Steuerberatung und unserem Verständnis für das türkische Recht und Steuersystem sind wir in der Lage, die gesamte Buchhaltung eines Unternehmens in der Türkei effizient zu übernehmen bzw. einzurichten. Unser hochqualifiziertes Buchhaltungsteam, spezialisiert auf das türkische Recht und Steuersystem, übernimmt gerne diese Arbeiten für Sie. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess von der Einbuchung bis zur Steueranmeldung in der Türkei.

Zudem ist der menschliche Faktor ein entscheidendes Element für den Erfolg eines Unternehmens. Wenn Sie ein neues Team aufbauen oder sich in einer Umstrukturierungs- oder Wachstumsphase befinden, können Sie unserem Service: ‚‚Expansion und Personalbeschaffung in der Türkei‘‘ vertrauen. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Personalsuche, unseres tiefgreifenden Verständnisses der Kundenbedürfnisse und unseres Netzwerks sind wir in der Lage, lokale Mitarbeiter zu finden, die sich an Ihre globale Unternehmenskultur anpassen können. Mit unserem Fachwissen sorgen wir für optimale Übereinstimmungen, um den langfristigen Erfolg sicherzustellen.


ALN-Anwaltskanzlei übernimmt die Gründung von Gesellschaften in der Türkei und stellt bei Bedarf und innerhalb unserer Kapazitäten virtuelle Büros als Firmensitz zur Verfügung. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Dokumentenvorlagen zur Verfügung, erledigen sämtliche Formalitäten sowie Übersetzungen in der Türkei im Namen unseres Mandanten und führen Sie durch den gesamten Prozess. Anschließend übernehmen wir auch die Buchhaltung. Gemeinsam mit eigenen Steuerberatern unterstützen wir unsere Mandanten bei allen steuerrechtlichen Fragen.

Für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung sowie professionelle Unterstützung bei der Firmengründung in der Türkei stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen – wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Firma in der Türkei behilflich zu sein und den gesamten Gründungsprozess für Sie zu begleiten!

 

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Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an. Sie können gerne persönlich in unsere Kanzlei vorbeikommen, ein Video–Beratungstermin oder eine telefonische Beratung vereinbaren. Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sprechen wir mit Ihrer Versicherung, ob die Anwaltskosten in der Türkei gedeckt werden.

Ihr Anliegen können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch, durch Ausfüllen des nebenstehenden Formulars oder uns über unsere Whatsapp-Hotline mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern.

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