Unternehmensgründung in der Türkei: Lohnt es sich eine Anwaltsberatung in Betracht zu ziehen?

Im Laufe der letzten Jahre hat die Expansion ausländischer und internationaler Unternehmen in den türkischen Markt zugenommen. Besonders deutsche Firmen entscheiden sich für eine Ausweitung ihrer Geschäftsaktivitäten in der Türkei.

Die Gründung einer Firma in der Türkei bietet zahlreiche neue Möglichkeiten, von denen Sie profitieren können. Entscheidend ist jedoch zunächst die Auswahl der richtigen Gesellschaftsform.

In diesem Zusammenhang bietet Ihnen die Türkei zwei Unternehmensstrukturen an, die Ähnlichkeiten mit der GmbH und AG in Deutschland aufweisen. Daher bevorzugen viele Interessenten aus Deutschland bekannte Strukturen wie die Limited Şirketi (GmbH) oder Anonim Şirketi (AG). Trotz dieser Ähnlichkeiten gibt es bei diesen Gesellschaftsformen auch viele Regelungen, die umfangreiches Wissen im türkischen Recht erfordern.

Der Einstieg in einen fremden Markt bedeutet also neben neuen Perspektiven auch Schwierigkeiten auf verschiedenen Ebenen. Um wirtschaftlichen Erfolg für Ihr Unternehmen bei der Firmengründung in der Türkei zu erreichen und potenzielle Risiken, Hürden, Herausforderungen und bürokratische Prozesse effizient zu bewältigen, ist umfassende und vorausschauende Beratung von entscheidender Bedeutung.

Daher ist ein erfahrener Partner mit umfassendem Wissen im türkischen Recht und Praxiserfahrung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Zugleich können Sie von unserem breiten Netzwerk in der Türkei profitieren, mit Direktkontakten zu Behörden für eine zügige Umsetzung.

Wir empfehlen Ihnen bei Unternehmensgründungen in der Türkei, unseren Blog-Artikel ‚‚Firmengründung in der Türkei‘‘ zu lesen. Dort haben wir für Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst.

Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in den folgenden Kerngebieten der Unternehmensgründung in der Türkei:

  • Umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
  • Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Türkei
  • Gründung von Aktiengesellschaften (AG) in der Türkei
  • Gründung von Verbindungsbüros und Zweigstellen in der Türkei
  • Abklärung und Erledigung behördlicher Angelegenheiten mit den türkischen Behörden
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen nach türkischem Recht

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Sie können gerne unser Formular ausfüllen und uns Ihr Anliegen weiterleiten. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen, um Ihre Fragen schnell und unverbindlich zu klären

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Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an. Sie können gerne persönlich in unsere Kanzlei vorbeikommen, ein Video–Beratungstermin oder eine telefonische Beratung vereinbaren. Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sprechen wir mit Ihrer Versicherung, ob die Anwaltskosten in der Türkei gedeckt werden.

Ihr Anliegen können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch, durch Ausfüllen des nebenstehenden Formulars oder uns über unsere Whatsapp-Hotline mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern.

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