EINFÜHRUNG: Übertragung und Verkauf von Immobilien im Besitz von Ausländern

Der Verkauf von Immobilien durch Ausländer in der Türkei unterliegt bestimmten Vorschriften, die sich von den Regelungen für türkische Staatsbürger unterscheiden. Ausländer müssen bestimmte Dokumente vorlegen, um Immobilien in der Türkei kaufen oder verkaufen zu können. Das wichtigste dieser Dokumente ist das Wertgutachten. Die Gültigkeitsdauer des Wertgutachtens beträgt drei Monate und muss über das Web Tapu System eingereicht werden. Außerdem müssen die DASK (Erdbebenversicherung) und der aktuelle Marktwert der Immobilie, ausgestellt vom Rathaus, vorgelegt werden.

In diesem Rechtsblog werden die Verfahren und Grundsätze für den Verkauf von Immobilien durch Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung und ohne Aufenthaltsgenehmigung dargestellt.

  • Verkauf von Immobilien im Besitz von Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung (über elektronische Behördendienste) 
  • Immobilienverkäufe von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung (kein Zugang zu elektronischen Behördendiensten)
  • Rechtsberatung und Unterstützung beim Verkauf von Immobilien in ausländischem Besitz in der Türkei
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Verkauf von Immobilien im Besitz von Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung (über elektronische Behördendienste) 

Damit Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung ihre Immobilien in der Türkei verkaufen können, muss zunächst bei der PTT ein Passwort für die Nutzung der elektronischen Behördendienste beantragt werden. Nach Erhalt des Passworts, muss man sich in das Web Tapu System einloggen, um den Registrierungsstatus der Immobilie zu überprüfen. Wenn die Immobilie im System nicht als Eigentum des Ausländers erscheint, muss ein "Antrag auf Zuordnung zur Immobilie" gestellt werden. Mit diesem Antrag wird der Nachweis erbracht, dass die Immobilie Eigentum des Ausländers ist. Es ist ratsam, die Unterlagen, die beim Kauf der Immobilie vorgelegt wurden, erneut in das System hochzuladen. Das wichtigste Dokument ist die Kopie der Eigentumsurkunde, die dem Web Tapu Antrag beigefügt werden sollte. Außerdem sollte ein Dokument mit der ausländischen Identifikationsnummer, welche mit den Ziffern 99 beginnt, in das System hochgeladen werden.

Nach der Antragstellung können die Grundbuchämter den Antrag über das System bearbeiten. Anschließend wird der betroffene Ausländer vom Grundbuchamt benachrichtigt. Daher ist es empfehlenswert, eine in der Türkei funktionierende Telefonnummer anzugeben. Wenn der Antrag bearbeitet wurde, wird die Immobilie in die Liste „Meine Immobilien“ aufgenommen. Anschließend muss das Wertgutachten für die Immobilie angefordert und in das System hochgeladen werden.

Die Verkaufstransaktion wird über eine der folgenden Optionen abgewickelt

1) von einem Ausländer an einen türkischen Staatsbürger oder

2) von Ausländer zu Ausländer. 

Während des Verkaufsantrags müssen alle erforderlichen Informationen, wie z.B. Informationen über den Käufer, den Bevollmächtigten, den Verkaufspreis und den Marktpreis der Immobilie, vollständig eingegeben werden.


Immobilienverkäufe von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung (kein Zugang zu elektronischen Behördendiensten)

Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf können für Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung entstehen, wenn sie von den PTT kein Passwort für die Nutzung der elektronischen Behördendienste erhalten haben. Um dieses Problem zu lösen, sollte eine Registrierung im Bereich „Für Ausländer“ auf www.webtapu.tkgm.gov.tr vorgenommen werden. Falls die Ausländeridentifikationsnummer nicht bekannt ist, kann diese unter www.tckimlik.nvi.gov.tr abgefragt werden. Führen diese Schritte nicht zum Erfolg, kann eine Auskunft beim Grundbuchamt beantragt werden.

Ist das Registrierungsverfahren abgeschlossen, muss der „Antrag auf Zuordnung zur Immobilie“ gestellt werden. Bei diesem Antrag sollten die Dokumente, die die Eigentumsrechte an der Immobilie nachweisen, in das System hochgeladen und der Antrag sollte in zeitlichen Abständen überprüft werden. Sobald die Immobilie zugeordnet ist, kann ein Wertgutachten eingeholt und ein Verkaufsantrag gestellt werden. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass das Grundbuchamt keinen Zugriff auf die Informationen des Ausländers hat. In diesem Fall kann das Grundbuchamt versuchen, die Telefonnummer des Ausländers zu erreichen oder der Antrag wird abgelehnt und die Übertragung wird abgebrochen. Stimmen die Identitätsangaben im System und die bei der Antragstellung vorgelegten Dokumente nicht überein, kann es erforderlich sein, sich mit dem Grundbuchamt in Verbindung zu setzen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass ein türkischer Staatsbürger den Immobilienkauf im Namen des Ausländers durchführt. In diesem Fall kann ein Staatsangehöriger der Republik Türkei die ausländische Immobilie über sein eigenes Web Tapu System an einen türkischen Staatsangehörigen verkaufen. In diesem Fall kann der Antrag durch Befolgung der oben genannten Schritte abgeschlossen werden.


Rechtsberatung und Unterstützung beim Verkauf von Immobilien in ausländischem Besitz in der Türkei

Als ALN Law Office bieten wir Ausländern, die in der Türkei Immobilien besitzen, eine umfangreiche Rechtsberatung und Rechtshilfe bei der Abwicklung von Immobilien-Transaktionen. Wir führen alle Vorgänge im Namen unserer ausländischen Mandanten innerhalb des gesetzlichen Rahmens durch, unabhängig vorhandener Aufenthaltsgenehmigung.

Wir vertreten unsere Mandanten in jeder Phase des Verfahrens, einschließlich der Übertragung der Eigentumsurkunde, der Einholung von Wertgutachten, der Beantragung der Zuordnung der Immobilie und der Durchführung von Grundstücksübertragungen über das Web Tapu System. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Immobilien schnell und sicher zu verkaufen.

 

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