Fachkundige und individuelle Betreuung und Vertretung in der Türkei durch unsere erfahrenen Anwälte im türkischen Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht

Für international tätige Unternehmen ist eine umfassende Beratung bei ihrem strategischen Vorgehen und der täglichen Geschäftsdurchführung in der Türkei unerlässlich. Da immer mehr Investoren die Türkei als attraktiven Standort für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sehen, erwägen viele internationale Unternehmen den Aufbau einer Niederlassung in diesem Land. Die Reform des türkischen Handelsgesetzes im Jahr 2012 hat jedoch den Rechtsverkehr zwischen Deutschland und der Türkei sowie Investitionen beeinflusst. Dies liegt an den neuen Anforderungen, die für verschiedene Unternehmensformen gelten.

Haben Sie eine Geschäftsausweitung in Überlegung oder planen Sie die Gründung einer neuen Firma in der Türkei? Wir beraten Sie umfassend zum Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht in der Türkei und begleiten Sie bei jedem Schritt Ihres Vorhabens. Zu unserem Klientel gehören kleine und mittlere Unternehmen, sowie Großunternehmen.

Wir empfehlen Ihnen bei Unternehmensgründungen in der Türkei, unseren Blog-Artikel ‚‚Firmengründung in der Türkei‘‘ zu lesen. Dort haben wir für Sie die wichtigsten Informationen auf ein Blick zusammengefasst. 

Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere in den folgenden Kerngebieten des türkischen Unternehmensrechts:

  • Gründungen von Gesellschaften, Niederlassungen und Verbindungsbüros
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen 
  • Durchführung der notariellen und handelsregisterlichen Schritte in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung des Unternehmens nach der Gründung
  • Koordinierung zwischen der Unternehmensleitung und der ausländischen Muttergesellschaft
  • Aufklärung beider Unternehmensleitungen bezüglich der spezifischen Regelungen und Bestimmungen in der Türkei
  • Ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Generalversammlungen 
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen bei der GmbH und Generalversammlungs- oder Vorstandsbeschlüssen der Aktiengesellschaft sowie deren Eintragung im Handelsregister
  • Vorbereitung von Kapitalerhöhungen und deren Eintragung im Handelsregister

Ihr Anliegen ist nicht dabei? Sie können gerne unser Formular ausfüllen und uns Ihr Anliegen weiterleiten. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen, um Ihre Fragen schnell und unverbindlich zu klären

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Wir bieten Ihnen verschiedene Beratungsmodelle an. Sie können gerne persönlich in unsere Kanzlei vorbeikommen, ein Video–Beratungstermin oder eine telefonische Beratung vereinbaren. Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, sprechen wir mit Ihrer Versicherung, ob die Anwaltskosten in der Türkei gedeckt werden.

Ihr Anliegen können Sie uns gerne per E-Mail, telefonisch, durch Ausfüllen des nebenstehenden Formulars oder uns über unsere Whatsapp-Hotline mitteilen und eine Kostenschätzung anfordern.

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